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Ein Handfunkgerät für den CB-Funk
Der CB-Funk (engl. Citizens' band radio) ist eine Jedermannfunkanwendung, somit ein öffentlicher, kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist. Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).
Die Abkürzung CB steht für „Citizens’ Band“ und bedeutet so viel wie „Bürger-Frequenzbereich“ oder Jedermannfunk.
Das 11-m-Band war von den Funkverwaltungen als ISM-Band (Industrial, Scientific, and Medical Band) zur allgemeinen Nutzung freigegeben worden. Damit durfte auf diesen Frequenzen ohne konkrete Beschränkung der Sendeleistung gesendet werden, was in der Medizin bei HF-Therapie-Geräten genutzt wurde. Der Mediziner bestrahlte mit ca. 1000 W den Körper seiner Patienten. Dabei wurde durch geeignete Frequenzwahl versucht, eine Resonanzfrequenz zu finden, um ein Maximum an Leistung auszukoppeln. Diese durch die dauerenden Frequenzwechsel auftretenden Störungen kennt der CB-Funker als "Schrappi". Auch in industriellen Anwendungen wird das 11-m-Band zum HF-Schweißen genutzt, was zu Störungen des CB-Funk führt.
In Deutschland wurde in der Zeit um 1970 für den Sprechfunk der Bereich um 27Mhz als Betriebsfunk genutzt, nach der Zulassungsnummer der Geräte auch "K-Geräte" genannt.[1] Hilfsorganisationen nutzen es, aber auch andere Anwender, die später in den UKW-Betriebsfunk wechselten. Durch diese historische Verteilung der "alten" Kanäle als Betriebsfunk wurden die ersten 12 Kanäle für den CB-Funk auch nicht von 1 bis 12 freigegeben, sondern als 4 bis 15. Später kamen dann weitere Kanäle und weitere Modulationsarten hinzu.
Mit der Amtsblattverfügung 393/1975 wurde von der deutschen Bundespost am 1. Juli 1975 der CB-Funk für die Allgemeinheit freigegeben. Zunächst auf den Kanälen 4-15 in AM mit einer max. Sendeleistung von 0,5W für feste und mobile Geräte, sowie 0,1W für tragbare Geräte. 1981 erweiterte das Bundesministerium fuer Post und Telekommunikation den CB-Funk um die Kanäle 1-22 mit maximal 0,5W in der Modulationsart FM (Amtsblatt 62/1981, Verfuegung 434/1981). Mit dem Amtsblatt 55/1983 vom 12.04.83 wurde der CB-Funk nochmals ausgeweitet auf die Kanäle 1-40 mit maximal 4W Sendeleistung in FM. Ende 1988 wurden nochmal zusätzlich 40 Kanäle freigegeben, sodas der CB-Funk in Deutschland heute über einen Bereich von 80 Kanälen verfügt, die teilweise auch für die Nutzung für digitale Betriebsarten oder der Modulationsart SSB freigegeben sind.
Für Funkfernsteuerungen war der Bereich anfangs auch genutzt worden.
Allerdings wurde dann oft auch eine Fuchsjagd gestartet, um den
Modellflugzeugpiloten zu finden. Hatte man ihn entdeckt, wurde dann durch
"Trägerdrücken" das Flugzeug gezielt zum Absturz gebracht.
Modellpiloten wanderten so recht schnell in den 35- und 40-MHz-Bereich ab. In
Ostdeutschland übernahm der CB-Funk nach der Wende zeitweise die Rolle eines
überall einsetzbaren und kostengünstigen Kommunikationsmediums, wurde jedoch
bald von Mobiltelefonen verdrängt.
CB-Funk wird für alle Arten von privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist mehr als alle anderen Spielarten des Jedermannfunks zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. Die Chancen, ein Gespräch mit Unbekannten führen zu können, sind hier am größten. Der einschlägige Fachhandel bietet für den CB-Funk in Verkehr gebrachte Seriengeräte an. Das Betreiben von selbst hergestellten Funkgeräten ist im CB-Funk nicht gestattet. Jedoch dürfen CB-Funk-Antennen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.
Mit vollwertigen Stationsantennen (deren mechanische Länge meistens zwischen 5,50 m und 6,50 m, entsprechend 1/2λ bis 5/8λ Wellenlänge λ, variiert) sind Gespräche im Umkreis von etwa 20 km bis 80 km um den eigenen Standort möglich. Die Reichweite ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. der Antennenhöhe, Sendeleistung, umliegenden Bebauung und Vegetation, Erdkrümmung. Einflüsse des Funkwetters, zumeist durch Sporadic-E, äußern sich gelegentlich in Reichweitensteigerungen auf Entfernungen bis zu über 2000 km, wodurch dann der Charakter eines reinen Nahbereichsfunks verloren geht: Sendungen aus allen europäischen Ländern und teilweise sogar aus Übersee sind zu hören und machen lokale Kommunikation schwierig. Manche CB-Funker führen in solchen Zeiten internationalen Funkverkehr durch. Das meteorologische Wetter besitzt keinen Einfluss auf die Reichweite; lediglich indirekt kann eindringende Feuchtigkeit die Leistungsfähigkeit der Antenne reduzieren oder zusätzliche Verluste in schlecht konfektionierten Steckern verursachen.
Die Reichweite hängt außerdem, wegen der dabei normalerweise verwendeten unterschiedlichen Antennenarten, auch von der verwendeten Funkanlage ab. Am besten eignen sich Richtantennen für große Reichweiten.
Handfunkgeräte verfügen meist über stark verkürzte Antennen. Wegen des sehr schlechten Wirkungsgrades dieser Antennen sind die damit erzielbaren Reichweiten von 0,5 bis 5 km deutlich kleiner. Bei besseren Modellen, welche über einen Externen Antennenanschluss verfügen, können aber auch leistungsfähigere Antennen angeschlossen werden, wodurch sich die Reichweite dieser Handfunkgeräte gegenüber den üblichen mitgelieferten Aufsteckantennen erhöhen lässt.
Ein klassisches CB-Mobilfunkgerät
Stationsgeräte sind technisch grundlegend, bis auf das eingebaute Netzgerät, mit den angebotenen Mobilgeräten identisch. Ein Unterschied der Reichweite resultiert daher durch die Verwendung unterschiedlicher Antennen und den Verhältnissen der Umgebung am jeweiligen Standort. Mit langen Autoantennen (von ca. 1,50 m bis 2,65 m) können – abhängig vom Standort, genauer: dessen Höhe und Umgebung – manchmal fast so hohe Reichweiten wie bei Stationsantennen erreicht werden. Der Standort besitzt somit wie bei jeder anderen Funkverbindung einen sehr großen Einfluss auf die erzielbare Reichweite. Dabei gilt: Je höher der Standort, desto größer ist auch die mögliche Reichweite. Die Reichweite liegt bei Verwendung von Mobilantennen (meist verkürzte 1/4λ-Strahler) normalerweise bei etwa 10–30 km.
Die im Einzelnen erzielbare Reichweite setzt sich aber in jedem Fall aus der Ausstattung und den Bedingungen aller an einer Funkverbindung Beteiligten zusammen.
CB-Funkgerät im LKW
Durch das Aufkommen von Mobiltelefonen und Internet hat der CB-Funk seit den 80er Jahren an Popularität verloren. Früher waren CB-Funkgeräte auch in Privatfahrzeugen häufig zu finden, viele versprachen sich dadurch schnelle Hilfe bei Pannen oder Notfällen. Heute findet man nur noch selten mit CB-Funk ausgestattete PKW, da Mobiltelefone diese Rolle übernehmen. Von LKW-Fahrern jedoch wird er bis heute noch sehr häufig genutzt, um z. B. Staumeldungen abzusetzen. Bei der Absicherung von Veranstaltungen, z. B. Motor- oder Radsportveranstaltungen, spielt er seit Jahren eine immer kleiner werdende Rolle. Hier werden heute verstärkt PMR-Funkgeräte oder Freenet-Geräte verwendet, da diese Geräte wesentlich kompakter und handlicher sind.
Ähnlich wie in Internetchatrooms kann hier jeder mit jedem kommunizieren, ohne ihm jemals begegnet zu sein oder eine Verabredung zum gemeinsamen Funken getroffen zu haben. Voraussetzung ist die Nutzung der gleichen Frequenz. So weiß man nie genau, wer gerade mithört und kann häufig neue Menschen kennenlernen.
Auch im CB-Funk nutzt man das Internet zur Übertragung von Sprache. Zu diesem Thema siehe: CB-Gateway.
Neben dem CB-Funk stehen für jedermann auch noch andere Funkanwendungen zur
Verfügung; Short Range Devices
sowie PMR-Funk. Der CB-Funk wird darüber hinaus noch oft mit
dem internationalen Amateurfunkdienst verwechselt, wo formal auch jeder
zuhören darf, für den Sendebetrieb muss in Deutschland eine staatliche Prüfung
bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)
abgelegt werden.
Der Sprachgebrauch im CB-Funk ist stark an den im Amateurfunkdienst angelehnt bzw. bei diesem abgeschaut. So ist die häufige, wenn auch oftmals falsche Benutzung von Q-Gruppen anzutreffen. Bekanntestes Beispiel ist „QRX“. Im ursprünglichen Sinne bedeutete dieser Q-Code, dass die diesen Code sendende Station für einen kurzen Moment den Funkverkehr unterbricht, oft wird nach dem „QRX“ noch eine die Dauer der Unterbrechung angebende Zeitangabe gemacht. Der Q-Code kann auch als Frage formuliert werden. Im CB-Funk hingegen bedeutet der Ruf „QRX“, dass eine neu hinzugekommene Station in ein laufendes Funkgespräch aufgenommen werden möchte. Dazu wird einfach in die Umschaltpause von der neu hinzukommenden Station „QRX“ gerufen, Alternativ dazu finden sich zum gleichen Zweck auch die Rufe „Z“ (von QRZ), „X mal“ (von QRX) oder „Break“. Daher auch der Name "Breaker". Eigentlich wurden die Q-Gruppen im Telegrafieverkehr („Morsen“) eingesetzt, um den Funkverkehr zu erleichtern und Sprachbarrieren zu überwinden bzw. Verständigungsfehler aufgrund falscher Übersetzungen zu vermeiden. Doch genau dies ist auch der Grund, weshalb im normalen Sprach-Funkverkehr („Fonie“) sich mehr und mehr die Q-Gruppen durchsetzen, im Amateurfunkdienst wie auch im CB-Funk.
Weitere Beispiele für im CB-Funk und Amateurfunkdienst gemeinsam genutzte Codierungen:
Darüber hinaus gibt es viele, dem CB-Funk typische Ausdrucksweisen bzw.
Formulierungen:
→ Hauptartikel Q-Schlüssel
Nachfolgend sind die Frequenzen der CEPT-konformen (europaweit harmonisierten) Kanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:
Kanal |
Frequenz |
Besonderheit |
Kanal |
Frequenz |
Besonderheit |
01 |
26,965 MHz |
empfohlener Anrufkanal (FM) |
02 |
26,975 MHz |
inoffizieller Berg-DX Kanal (FM) |
03 |
26,985 MHz |
|
04 |
27,005 MHz |
empfohlener Anrufkanal (AM) |
05 |
27,015 MHz |
Kanal wird von italienischen Fernfahrern in Deutschland und Italien benutzt. |
06 |
27,025 MHz |
Datenkanal (D) |
07 |
27,035 MHz |
Datenkanal (D) |
08 |
27,055 MHz |
|
09 |
27,065 MHz |
Fernfahrerkanal (AM)/weltweiter Notrufkanal |
10 |
27,075 MHz |
|
11 |
27,085 MHz |
Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland |
12 |
27,105 MHz |
|
13 |
27,115 MHz |
|
14 |
27,125 MHz |
|
15 |
27,135 MHz |
inoffizieller Anrufkanal SSB (USB) |
16 |
27,155 MHz |
Funkverkehr mit und zwischen Wasserfahrzeugen |
17 |
27,165 MHz |
Kanal wird von Dänischen Schwertransportfahrern in Deutschland und Dänemark benutzt. |
18 |
27,175 MHz |
|
19 |
27,185 MHz |
empfohlener Fernfahrerkanal (FM)/oft von Walkie-Talkies genutzt/teilweise auch als Notrufkanal angegeben/auch von Babyphonen genutzt |
20 |
27,205 MHz |
|
21 |
27,215 MHz |
Türkischer Anrufkanal in Deutschland und Europa (FM) |
22 |
27,225 MHz |
oft von Walkie-Talkies genutzt/auch von Babyphonen genutzt |
23 |
27,255 MHz |
Die Kanäle 23, 24, 25 sind sog. Dreher, sie folgen nicht dem aufsteigenden 10 kHz Raster |
24 |
27,235 MHz |
Datenkanal (D) |
25 |
27,245 MHz |
Datenkanal (D) |
26 |
27,265 MHz |
|
27 |
27,275 MHz |
|
28 |
27,285 MHz |
Kanal wird von polnischen Fernfahrern in Deutschland benutzt |
29 |
27,295 MHz |
Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland |
30 |
27,305 MHz |
inoffizieller DX-Kanal (FM) |
31 |
27,315 MHz |
inoffizieller DX-Kanal (FM) |
32 |
27,325 MHz |
|
33 |
27,335 MHz |
|
34 |
27,345 MHz |
Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland |
35 |
27,355 MHz |
|
36 |
27,365 MHz |
|
37 |
27,375 MHz |
|
38 |
27,385 MHz |
|
39 |
27,395 MHz |
Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland |
40 |
27,405 MHz |
Datenkanal (D), Anrufkanal Schweiz(CH)(FM) |
Auf den CEPT-konformen Kanälen 1 bis 40 sind die
Modulationsarten FM, AM und SSB erlaubt. Auf einigen Kanälen ist
zusätzlich Datenübertragung erlaubt. Des Weiteren sind national weitere Kanäle
für den CB-Funk verfügbar.
Auf den nationalen Zusatzkanälen 41 bis 80 ist nur die Modulationsart FM erlaubt. Nachfolgend sind die Frequenzen der nationalen Zusatzkanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:
Kanal |
Frequenz |
Besonderheit |
Kanal |
Frequenz |
Besonderheit |
41 |
26,565 MHz |
Datenkanal (D)(FM), inoffizieller DX-Kanal (FM) |
42 |
26,575 MHz |
inoffizieller DX-Kanal (FM) |
43 |
26,585 MHz |
|
44 |
26,595 MHz |
|
45 |
26,605 MHz |
|
46 |
26,615 MHz |
|
47 |
26,625 MHz |
|
48 |
26,635 MHz |
|
49 |
26,645 MHz |
|
50 |
26,655 MHz |
|
51 |
26,665 MHz |
|
52 |
26,675 MHz |
Datenkanal (D)(FM) |
53 |
26,685 MHz |
Datenkanal (D)(FM) |
54 |
26,695 MHz |
|
55 |
26,705 MHz |
|
56 |
26,715 MHz |
|
57 |
26,725 MHz |
|
58 |
26,735 MHz |
|
59 |
26,745 MHz |
|
60 |
26,755 MHz |
|
61 |
26,765 MHz |
Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland |
62 |
26,775 MHz |
|
63 |
26,785 MHz |
|
64 |
26,795 MHz |
|
65 |
26,805 MHz |
|
66 |
26,815 MHz |
|
67 |
26,825 MHz |
|
68 |
26,835 MHz |
|
69 |
26,845 MHz |
|
70 |
26,855 MHz |
|
71 |
26,865 MHz |
Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland |
72 |
26,875 MHz |
|
73 |
26,885 MHz |
|
74 |
26,895 MHz |
|
75 |
26,905 MHz |
|
76 |
26,915 MHz |
Datenkanal (D)(FM) |
77 |
26,925 MHz |
Datenkanal (D)(FM) |
78 |
26,935 MHz |
|
79 |
26,945 MHz |
|
80 |
26,955 MHz |
Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland |
Weil die Frequenzen der Kanäle 41 bis 80 nicht europäisch harmonisiert sind,
bestehen entlang der Grenzen zum Ausland (Ausnahme: Grenze zur Tschechischen Republik) so genannte
Schutzzonen. Innerhalb dieser Schutzzonen dürfen die nationalen Zusatzkanäle
mit ortsfesten CB-Funkstellen nicht bzw. nur mit einer Einzelfrequenzzuteilung
der BNetzA (vormals: RegTP)
genutzt werden. Portabel- und Mobilstationen dürfen die nationalen Zusatzkanäle
auch in den Schutzzonen nutzen, solange keine Störungen auftreten. Eine Liste
der Landkreise, Städte und Regionen, die sich innerhalb der Schutzzonen
befinden, ist in der Allgemeinen Frequenzzuteilung für den CB-Funk nachzulesen.
Der CB-Funk ist eine Funkanwendung im Mobilen Landfunkdienst. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die Bundesnetzagentur geht heute durch Messungen davon aus, dass die Geräte bestimmte technische Grenzwerte einhalten. Darin sind die Leistung der Geräte sowie die Art der Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand) streng beschränkt.
Der CB-Funk genießt laut Frequenzzuteilung der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur
(BNetzA)
keinen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer (z. B. Babyfone,
Fernsteuerungen
für Modelle), die u. a. im sog. ISM-Bereich (26,957-27,283 MHz) arbeiten. Auf allen 80 in
Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E)/PM
(G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W
(ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40
sind seit 18. Mai 2005 auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter
Trägerleistung) und SSB (J3E) mit 4 W Hüllkurvenspitzenleistung zugelassen.
Ergibt sich bei einer ortsfesten CB-Funkanlage durch die Benutzung einer
gewinnbringenden Antenne eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP, so darf die
CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA
eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung
über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
(BEMFV) ausgestellt hat.
Für die Sprachübertragung wird in Deutschland überwiegend Frequenzmodulation verwendet. Amplitudenmodulation wird vorwiegend von LKW-Fahrern benutzt, die aus historischen Gründen oft den Kanal 9 verwenden. Allerdings ist der Kanal 9 auch ein Notrufkanal. Der Einsatz von Einseitenband-Modulation (SSB) auf den Kanälen 1 bis 40 ist das Interessengebiet technisch interessierter Funkfreunde und in der Praxis noch eher selten anzutreffen, erlebt aber seit einiger Zeit durch die Zulassung im CB-Funk einen Aufschwung.
Darüber hinaus sind zehn Kanäle zur Datenübertragung freigegeben. Die ersten fünf Datenkanäle (6, 7, 24, 25 und 40) dürfen für alle üblichen Betriebsarten zur Datenübertragung verwendet werden, auf den restlichen fünf (41, 52, 53, 76 und 77) nur solche, die auf Frequenz- bzw. Phasenmodulation basieren. In der Praxis wird vorwiegend die dem Amateurfunk entlehnte Betriebsart Packet Radio benutzt. Aber auch in einigen anderen, bekannten und ebenfalls aus dem Amateurfunkbereich stammenden Betriebsarten wie z. B. RTTY, PSK31, MT63, MFSK 16, SSTV und FAX werden Funkverbindungen hergestellt.
Die Anbindung von CB-Funk Geräten mittels Internet an ein Sprachfunknetzwerk
ist auf sieben Kanälen genehmigt. Unbemannte automatisch betriebene
CB-Funk-Stationen, die für die Sprachübertragung mit dem Internet
zusammengeschaltet sind, dürfen nur auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und
80 betrieben werden. Bei diesem sog. Gateway-Betrieb
müssen zu Beginn der Verbindung Daten über die Erreichbarkeit sowie Name und
Wohnanschrift des Verantwortlichen oder ersatzweise eine von der
Bundesnetzagentur vergebene Kennung übermittelt werden.
Der Einbau von Funkgeräten, die ab dem 11. Januar 2005 in Verkehr gebracht wurden, in Kraftfahrzeuge (PKW/LKW) mit Erstzulassung ab 17. Juni 2003 ist nur gestattet, wenn das Funkgerät mit einem E-Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet ist. Das CE-Zeichen allein ist ausreichend, wenn dem Gerät eine Bescheinigung beiliegt, aus der hervorgeht, dass durch den Betrieb des Geräts sicherheitsrelevante Funktionen des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Bei der Installation von Funkanlagen müssen ggf. Vorschriften des Kfz-Herstellers beachtet werden, ansonsten kann die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs erlöschen.
Das sogenannte „Handyverbot am Steuer“ gilt nur für Mobiltelefone. Die
Benutzung von Funkgeräten ist nach herrschender Rechtsmeinung von dem Verbot
nicht betroffen.
Seit Jahren ist weltweit privater Funkbetrieb außerhalb der dem CB-Funk
zugeteilten Frequenzen
zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung solcher nicht
zugeteilter Frequenzen stellt in Deutschland
eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße
geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern (umgangssprachlich Brenner). Zuständig für Ermittlungen und die
Ahndung von Verstößen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die Rechtslage wird von Fachleuten als komplex empfunden; Verfahren wegen
Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und
zeitraubend werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu
gewinnen.
CB-Funk ist europa- wie auch weltweit nicht einheitlich geregelt. In den USA
und Kanada stehen für den CB-Funk 40 Kanäle zur Verfügung, deren Frequenzen mit
denen der CEPT-Kanäle übereinstimmen.
Als Modulationsarten sind dort aber nur Amplitudenmodulation mit 4 W und
SSB mit 12 W (Hüllkurvenspitzenleistung) erlaubt, jedoch
keine Frequenzmodulation. In bestimmten Staaten ist nur Frequenzmodulation
zugelassen (z. B. Österreich), in anderen nur Amplitudenmodulation. In Großbritannien sind noch (auslaufend)
besondere Frequenzen (27,601–27,991 MHz) zugelassen.
Der CB-Funk wird von Laien oft mit dem Amateurfunkdienst
verwechselt. Abgesehen von juristischen Unterschieden (der CB-Funk ist z. B. eine
„Funkanwendung“ und kein eigenständiger Funkdienst) und daraus bedingten
technischen Unterschieden besteht der größte Unterschied darin, dass der
CB-Funk in erster Linie unter sozialen/kommunikativen Aspekten und zur
Kontaktanbahnung bzw. Kontaktpflege im zwischenmenschlichen Bereich betrieben
wird. Beim Amateurfunkdienst spielt dies dagegen eine untergeordnete Rolle. Der
Amateurfunkdienst bietet durch die Möglichkeit und Erlaubnis zum Selbstbau und
Modifizieren von Funkgeräten vor allem Technikinteressierten eine Plattform.
Des Weiteren dient er dem autodidaktischen Wissenserwerb in vielen Bereichen
der Technik und der Naturwissenschaften (speziell Physik und Elektrotechnik),
der Anwendung der erworbenen Kenntnisse beim Basteln eigener und Modifizieren
gekaufter Geräte und der Durchführung verschiedener Arten
amateurfunkspezifischer Wettkämpfe (Beispiele: Contest,
Amateurfunkdiplome und Amateurfunkpeilen).
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