CB-Funk

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Ein Handfunkgerät für den CB-Funk

Der CB-Funk (engl. Citizens' band radio) ist eine Jedermannfunkanwendung, somit ein öffentlicher, kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist. Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).

Die Abkürzung CB steht für „Citizens’ Band“ und bedeutet so viel wie „Bürger-Frequenzbereich“ oder Jedermannfunk.

Geschichte

Das 11-m-Band war von den Funkverwaltungen als ISM-Band (Industrial, Scientific, and Medical Band) zur allgemeinen Nutzung freigegeben worden. Damit durfte auf diesen Frequenzen ohne konkrete Beschränkung der Sendeleistung gesendet werden, was in der Medizin bei HF-Therapie-Geräten genutzt wurde. Der Mediziner bestrahlte mit ca. 1000 W den Körper seiner Patienten. Dabei wurde durch geeignete Frequenzwahl versucht, eine Resonanzfrequenz zu finden, um ein Maximum an Leistung auszukoppeln. Diese durch die dauerenden Frequenzwechsel auftretenden Störungen kennt der CB-Funker als "Schrappi". Auch in industriellen Anwendungen wird das 11-m-Band zum HF-Schweißen genutzt, was zu Störungen des CB-Funk führt.

In Deutschland wurde in der Zeit um 1970 für den Sprechfunk der Bereich um 27Mhz als Betriebsfunk genutzt, nach der Zulassungsnummer der Geräte auch "K-Geräte" genannt.[1] Hilfsorganisationen nutzen es, aber auch andere Anwender, die später in den UKW-Betriebsfunk wechselten. Durch diese historische Verteilung der "alten" Kanäle als Betriebsfunk wurden die ersten 12 Kanäle für den CB-Funk auch nicht von 1 bis 12 freigegeben, sondern als 4 bis 15. Später kamen dann weitere Kanäle und weitere Modulationsarten hinzu.

Mit der Amtsblattverfügung 393/1975 wurde von der deutschen Bundespost am 1. Juli 1975 der CB-Funk für die Allgemeinheit freigegeben. Zunächst auf den Kanälen 4-15 in AM mit einer max. Sendeleistung von 0,5W für feste und mobile Geräte, sowie 0,1W für tragbare Geräte. 1981 erweiterte das Bundesministerium fuer Post und Telekommunikation den CB-Funk um die Kanäle 1-22 mit maximal 0,5W in der Modulationsart FM (Amtsblatt 62/1981, Verfuegung 434/1981). Mit dem Amtsblatt 55/1983 vom 12.04.83 wurde der CB-Funk nochmals ausgeweitet auf die Kanäle 1-40 mit maximal 4W Sendeleistung in FM. Ende 1988 wurden nochmal zusätzlich 40 Kanäle freigegeben, sodas der CB-Funk in Deutschland heute über einen Bereich von 80 Kanälen verfügt, die teilweise auch für die Nutzung für digitale Betriebsarten oder der Modulationsart SSB freigegeben sind.

Für Funkfernsteuerungen war der Bereich anfangs auch genutzt worden. Allerdings wurde dann oft auch eine Fuchsjagd gestartet, um den Modellflugzeugpiloten zu finden. Hatte man ihn entdeckt, wurde dann durch "Trägerdrücken" das Flugzeug gezielt zum Absturz gebracht. Modellpiloten wanderten so recht schnell in den 35- und 40-MHz-Bereich ab. In Ostdeutschland übernahm der CB-Funk nach der Wende zeitweise die Rolle eines überall einsetzbaren und kostengünstigen Kommunikationsmediums, wurde jedoch bald von Mobiltelefonen verdrängt.

Eigenschaften

CB-Funk wird für alle Arten von privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist mehr als alle anderen Spielarten des Jedermannfunks zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. Die Chancen, ein Gespräch mit Unbekannten führen zu können, sind hier am größten. Der einschlägige Fachhandel bietet für den CB-Funk in Verkehr gebrachte Seriengeräte an. Das Betreiben von selbst hergestellten Funkgeräten ist im CB-Funk nicht gestattet. Jedoch dürfen CB-Funk-Antennen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.

Mit vollwertigen Stationsantennen (deren mechanische Länge meistens zwischen 5,50 m und 6,50 m, entsprechend 1/2λ bis 5/8λ Wellenlänge λ, variiert) sind Gespräche im Umkreis von etwa 20 km bis 80 km um den eigenen Standort möglich. Die Reichweite ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. der Antennenhöhe, Sendeleistung, umliegenden Bebauung und Vegetation, Erdkrümmung. Einflüsse des Funkwetters, zumeist durch Sporadic-E, äußern sich gelegentlich in Reichweitensteigerungen auf Entfernungen bis zu über 2000 km, wodurch dann der Charakter eines reinen Nahbereichsfunks verloren geht: Sendungen aus allen europäischen Ländern und teilweise sogar aus Übersee sind zu hören und machen lokale Kommunikation schwierig. Manche CB-Funker führen in solchen Zeiten internationalen Funkverkehr durch. Das meteorologische Wetter besitzt keinen Einfluss auf die Reichweite; lediglich indirekt kann eindringende Feuchtigkeit die Leistungsfähigkeit der Antenne reduzieren oder zusätzliche Verluste in schlecht konfektionierten Steckern verursachen.

Die Reichweite hängt außerdem, wegen der dabei normalerweise verwendeten unterschiedlichen Antennenarten, auch von der verwendeten Funkanlage ab. Am besten eignen sich Richtantennen für große Reichweiten.

Handfunkgeräte verfügen meist über stark verkürzte Antennen. Wegen des sehr schlechten Wirkungsgrades dieser Antennen sind die damit erzielbaren Reichweiten von 0,5 bis 5 km deutlich kleiner. Bei besseren Modellen, welche über einen Externen Antennenanschluss verfügen, können aber auch leistungsfähigere Antennen angeschlossen werden, wodurch sich die Reichweite dieser Handfunkgeräte gegenüber den üblichen mitgelieferten Aufsteckantennen erhöhen lässt.

Ein klassisches CB-Mobilfunkgerät

Stationsgeräte sind technisch grundlegend, bis auf das eingebaute Netzgerät, mit den angebotenen Mobilgeräten identisch. Ein Unterschied der Reichweite resultiert daher durch die Verwendung unterschiedlicher Antennen und den Verhältnissen der Umgebung am jeweiligen Standort. Mit langen Autoantennen (von ca. 1,50 m bis 2,65 m) können – abhängig vom Standort, genauer: dessen Höhe und Umgebung – manchmal fast so hohe Reichweiten wie bei Stationsantennen erreicht werden. Der Standort besitzt somit wie bei jeder anderen Funkverbindung einen sehr großen Einfluss auf die erzielbare Reichweite. Dabei gilt: Je höher der Standort, desto größer ist auch die mögliche Reichweite. Die Reichweite liegt bei Verwendung von Mobilantennen (meist verkürzte 1/4λ-Strahler) normalerweise bei etwa 10–30 km.

Die im Einzelnen erzielbare Reichweite setzt sich aber in jedem Fall aus der Ausstattung und den Bedingungen aller an einer Funkverbindung Beteiligten zusammen.

CB-Funkgerät im LKW

Durch das Aufkommen von Mobiltelefonen und Internet hat der CB-Funk seit den 80er Jahren an Popularität verloren. Früher waren CB-Funkgeräte auch in Privatfahrzeugen häufig zu finden, viele versprachen sich dadurch schnelle Hilfe bei Pannen oder Notfällen. Heute findet man nur noch selten mit CB-Funk ausgestattete PKW, da Mobiltelefone diese Rolle übernehmen. Von LKW-Fahrern jedoch wird er bis heute noch sehr häufig genutzt, um z. B. Staumeldungen abzusetzen. Bei der Absicherung von Veranstaltungen, z. B. Motor- oder Radsportveranstaltungen, spielt er seit Jahren eine immer kleiner werdende Rolle. Hier werden heute verstärkt PMR-Funkgeräte oder Freenet-Geräte verwendet, da diese Geräte wesentlich kompakter und handlicher sind.

Ähnlich wie in Internetchatrooms kann hier jeder mit jedem kommunizieren, ohne ihm jemals begegnet zu sein oder eine Verabredung zum gemeinsamen Funken getroffen zu haben. Voraussetzung ist die Nutzung der gleichen Frequenz. So weiß man nie genau, wer gerade mithört und kann häufig neue Menschen kennenlernen.

Auch im CB-Funk nutzt man das Internet zur Übertragung von Sprache. Zu diesem Thema siehe: CB-Gateway.

Neben dem CB-Funk stehen für jedermann auch noch andere Funkanwendungen zur Verfügung; Short Range Devices sowie PMR-Funk. Der CB-Funk wird darüber hinaus noch oft mit dem internationalen Amateurfunkdienst verwechselt, wo formal auch jeder zuhören darf, für den Sendebetrieb muss in Deutschland eine staatliche Prüfung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgelegt werden.

Sprache im CB-Funk

Der Sprachgebrauch im CB-Funk ist stark an den im Amateurfunkdienst angelehnt bzw. bei diesem abgeschaut. So ist die häufige, wenn auch oftmals falsche Benutzung von Q-Gruppen anzutreffen. Bekanntestes Beispiel ist „QRX“. Im ursprünglichen Sinne bedeutete dieser Q-Code, dass die diesen Code sendende Station für einen kurzen Moment den Funkverkehr unterbricht, oft wird nach dem „QRX“ noch eine die Dauer der Unterbrechung angebende Zeitangabe gemacht. Der Q-Code kann auch als Frage formuliert werden. Im CB-Funk hingegen bedeutet der Ruf „QRX“, dass eine neu hinzugekommene Station in ein laufendes Funkgespräch aufgenommen werden möchte. Dazu wird einfach in die Umschaltpause von der neu hinzukommenden Station „QRX“ gerufen, Alternativ dazu finden sich zum gleichen Zweck auch die Rufe „Z“ (von QRZ), „X mal“ (von QRX) oder „Break“. Daher auch der Name "Breaker". Eigentlich wurden die Q-Gruppen im Telegrafieverkehr („Morsen“) eingesetzt, um den Funkverkehr zu erleichtern und Sprachbarrieren zu überwinden bzw. Verständigungsfehler aufgrund falscher Übersetzungen zu vermeiden. Doch genau dies ist auch der Grund, weshalb im normalen Sprach-Funkverkehr („Fonie“) sich mehr und mehr die Q-Gruppen durchsetzen, im Amateurfunkdienst wie auch im CB-Funk.

Weitere Beispiele für im CB-Funk und Amateurfunkdienst gemeinsam genutzte Codierungen:


Darüber hinaus gibt es viele, dem CB-Funk typische Ausdrucksweisen bzw. Formulierungen:

→ Hauptartikel Q-Schlüssel

CEPT-konforme CB-Kanäle

Nachfolgend sind die Frequenzen der CEPT-konformen (europaweit harmonisierten) Kanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:

Kanal

Frequenz

Besonderheit

Kanal

Frequenz

Besonderheit

01

26,965 MHz

empfohlener Anrufkanal (FM)

02

26,975 MHz

inoffizieller Berg-DX Kanal (FM)

03

26,985 MHz

 

04

27,005 MHz

empfohlener Anrufkanal (AM)

05

27,015 MHz

Kanal wird von italienischen Fernfahrern in Deutschland und Italien benutzt.

06

27,025 MHz

Datenkanal (D)

07

27,035 MHz

Datenkanal (D)

08

27,055 MHz

 

09

27,065 MHz

Fernfahrerkanal (AM)/weltweiter Notrufkanal

10

27,075 MHz

 

11

27,085 MHz

Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland

12

27,105 MHz

 

13

27,115 MHz

 

14

27,125 MHz

 

15

27,135 MHz

inoffizieller Anrufkanal SSB (USB)

16

27,155 MHz

Funkverkehr mit und zwischen Wasserfahrzeugen

17

27,165 MHz

Kanal wird von Dänischen Schwertransportfahrern in Deutschland und Dänemark benutzt.

18

27,175 MHz

 

19

27,185 MHz

empfohlener Fernfahrerkanal (FM)/oft von Walkie-Talkies genutzt/teilweise auch als Notrufkanal angegeben/auch von Babyphonen genutzt

20

27,205 MHz

 

21

27,215 MHz

Türkischer Anrufkanal in Deutschland und Europa (FM)

22

27,225 MHz

oft von Walkie-Talkies genutzt/auch von Babyphonen genutzt

23

27,255 MHz

Die Kanäle 23, 24, 25 sind sog. Dreher, sie folgen nicht dem aufsteigenden 10 kHz Raster

24

27,235 MHz

Datenkanal (D)

25

27,245 MHz

Datenkanal (D)

26

27,265 MHz

 

27

27,275 MHz

 

28

27,285 MHz

Kanal wird von polnischen Fernfahrern in Deutschland benutzt

29

27,295 MHz

Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland

30

27,305 MHz

inoffizieller DX-Kanal (FM)

31

27,315 MHz

inoffizieller DX-Kanal (FM)

32

27,325 MHz

 

33

27,335 MHz

 

34

27,345 MHz

Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland

35

27,355 MHz

 

36

27,365 MHz

 

37

27,375 MHz

 

38

27,385 MHz

 

39

27,395 MHz

Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland

40

27,405 MHz

Datenkanal (D), Anrufkanal Schweiz(CH)(FM)

Der CB-Funk in Deutschland

Auf den CEPT-konformen Kanälen 1 bis 40 sind die Modulationsarten FM, AM und SSB erlaubt. Auf einigen Kanälen ist zusätzlich Datenübertragung erlaubt. Des Weiteren sind national weitere Kanäle für den CB-Funk verfügbar.

Nationale Zusatzkanäle

Auf den nationalen Zusatzkanälen 41 bis 80 ist nur die Modulationsart FM erlaubt. Nachfolgend sind die Frequenzen der nationalen Zusatzkanäle, die im CB-Funk benutzt werden dürfen, aufgelistet:

Kanal

Frequenz

Besonderheit

Kanal

Frequenz

Besonderheit

41

26,565 MHz

Datenkanal (D)(FM), inoffizieller DX-Kanal (FM)

42

26,575 MHz

inoffizieller DX-Kanal (FM)

43

26,585 MHz

 

44

26,595 MHz

 

45

26,605 MHz

 

46

26,615 MHz

 

47

26,625 MHz

 

48

26,635 MHz

 

49

26,645 MHz

 

50

26,655 MHz

 

51

26,665 MHz

 

52

26,675 MHz

Datenkanal (D)(FM)

53

26,685 MHz

Datenkanal (D)(FM)

54

26,695 MHz

 

55

26,705 MHz

 

56

26,715 MHz

 

57

26,725 MHz

 

58

26,735 MHz

 

59

26,745 MHz

 

60

26,755 MHz

 

61

26,765 MHz

Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland

62

26,775 MHz

 

63

26,785 MHz

 

64

26,795 MHz

 

65

26,805 MHz

 

66

26,815 MHz

 

67

26,825 MHz

 

68

26,835 MHz

 

69

26,845 MHz

 

70

26,855 MHz

 

71

26,865 MHz

Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland

72

26,875 MHz

 

73

26,885 MHz

 

74

26,895 MHz

 

75

26,905 MHz

 

76

26,915 MHz

Datenkanal (D)(FM)

77

26,925 MHz

Datenkanal (D)(FM)

78

26,935 MHz

 

79

26,945 MHz

 

80

26,955 MHz

Freigegeben zur „Zusammenschaltung mehrerer CB-Funkgeräte über eine Internetverbindung“ in Deutschland

Weil die Frequenzen der Kanäle 41 bis 80 nicht europäisch harmonisiert sind, bestehen entlang der Grenzen zum Ausland (Ausnahme: Grenze zur Tschechischen Republik) so genannte Schutzzonen. Innerhalb dieser Schutzzonen dürfen die nationalen Zusatzkanäle mit ortsfesten CB-Funkstellen nicht bzw. nur mit einer Einzelfrequenzzuteilung der BNetzA (vormals: RegTP) genutzt werden. Portabel- und Mobilstationen dürfen die nationalen Zusatzkanäle auch in den Schutzzonen nutzen, solange keine Störungen auftreten. Eine Liste der Landkreise, Städte und Regionen, die sich innerhalb der Schutzzonen befinden, ist in der Allgemeinen Frequenzzuteilung für den CB-Funk nachzulesen.

Regulierung des CB-Funks

Der CB-Funk ist eine Funkanwendung im Mobilen Landfunkdienst. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die Bundesnetzagentur geht heute durch Messungen davon aus, dass die Geräte bestimmte technische Grenzwerte einhalten. Darin sind die Leistung der Geräte sowie die Art der Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand) streng beschränkt.

Der CB-Funk genießt laut Frequenzzuteilung der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) keinen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer (z. B. Babyfone, Fernsteuerungen für Modelle), die u. a. im sog. ISM-Bereich (26,957-27,283 MHz) arbeiten. Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E)/PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40 sind seit 18. Mai 2005 auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter Trägerleistung) und SSB (J3E) mit 4 W Hüllkurvenspitzenleistung zugelassen. Ergibt sich bei einer ortsfesten CB-Funkanlage durch die Benutzung einer gewinnbringenden Antenne eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat.

Nutzung

Für die Sprachübertragung wird in Deutschland überwiegend Frequenzmodulation verwendet. Amplitudenmodulation wird vorwiegend von LKW-Fahrern benutzt, die aus historischen Gründen oft den Kanal 9 verwenden. Allerdings ist der Kanal 9 auch ein Notrufkanal. Der Einsatz von Einseitenband-Modulation (SSB) auf den Kanälen 1 bis 40 ist das Interessengebiet technisch interessierter Funkfreunde und in der Praxis noch eher selten anzutreffen, erlebt aber seit einiger Zeit durch die Zulassung im CB-Funk einen Aufschwung.

Darüber hinaus sind zehn Kanäle zur Datenübertragung freigegeben. Die ersten fünf Datenkanäle (6, 7, 24, 25 und 40) dürfen für alle üblichen Betriebsarten zur Datenübertragung verwendet werden, auf den restlichen fünf (41, 52, 53, 76 und 77) nur solche, die auf Frequenz- bzw. Phasenmodulation basieren. In der Praxis wird vorwiegend die dem Amateurfunk entlehnte Betriebsart Packet Radio benutzt. Aber auch in einigen anderen, bekannten und ebenfalls aus dem Amateurfunkbereich stammenden Betriebsarten wie z. B. RTTY, PSK31, MT63, MFSK 16, SSTV und FAX werden Funkverbindungen hergestellt.

Die Anbindung von CB-Funk Geräten mittels Internet an ein Sprachfunknetzwerk ist auf sieben Kanälen genehmigt. Unbemannte automatisch betriebene CB-Funk-Stationen, die für die Sprachübertragung mit dem Internet zusammengeschaltet sind, dürfen nur auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 betrieben werden. Bei diesem sog. Gateway-Betrieb müssen zu Beginn der Verbindung Daten über die Erreichbarkeit sowie Name und Wohnanschrift des Verantwortlichen oder ersatzweise eine von der Bundesnetzagentur vergebene Kennung übermittelt werden.

Funk im Kfz

Der Einbau von Funkgeräten, die ab dem 11. Januar 2005 in Verkehr gebracht wurden, in Kraftfahrzeuge (PKW/LKW) mit Erstzulassung ab 17. Juni 2003 ist nur gestattet, wenn das Funkgerät mit einem E-Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet ist. Das CE-Zeichen allein ist ausreichend, wenn dem Gerät eine Bescheinigung beiliegt, aus der hervorgeht, dass durch den Betrieb des Geräts sicherheitsrelevante Funktionen des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Bei der Installation von Funkanlagen müssen ggf. Vorschriften des Kfz-Herstellers beachtet werden, ansonsten kann die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs erlöschen.

Das sogenannte „Handyverbot am Steuer“ gilt nur für Mobiltelefone. Die Benutzung von Funkgeräten ist nach herrschender Rechtsmeinung von dem Verbot nicht betroffen.

Ungesetzliches

Seit Jahren ist weltweit privater Funkbetrieb außerhalb der dem CB-Funk zugeteilten Frequenzen zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung solcher nicht zugeteilter Frequenzen stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern (umgangssprachlich Brenner). Zuständig für Ermittlungen und die Ahndung von Verstößen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Rechtslage wird von Fachleuten als komplex empfunden; Verfahren wegen Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und zeitraubend werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu gewinnen.

Der CB-Funk außerhalb Deutschlands

CB-Funk ist europa- wie auch weltweit nicht einheitlich geregelt. In den USA und Kanada stehen für den CB-Funk 40 Kanäle zur Verfügung, deren Frequenzen mit denen der CEPT-Kanäle übereinstimmen. Als Modulationsarten sind dort aber nur Amplitudenmodulation mit 4 W und SSB mit 12 W (Hüllkurvenspitzenleistung) erlaubt, jedoch keine Frequenzmodulation. In bestimmten Staaten ist nur Frequenzmodulation zugelassen (z. B. Österreich), in anderen nur Amplitudenmodulation. In Großbritannien sind noch (auslaufend) besondere Frequenzen (27,601–27,991 MHz) zugelassen.

Abgrenzung zum Amateurfunkdienst

Der CB-Funk wird von Laien oft mit dem Amateurfunkdienst verwechselt. Abgesehen von juristischen Unterschieden (der CB-Funk ist z. B. eine „Funkanwendung“ und kein eigenständiger Funkdienst) und daraus bedingten technischen Unterschieden besteht der größte Unterschied darin, dass der CB-Funk in erster Linie unter sozialen/kommunikativen Aspekten und zur Kontaktanbahnung bzw. Kontaktpflege im zwischenmenschlichen Bereich betrieben wird. Beim Amateurfunkdienst spielt dies dagegen eine untergeordnete Rolle. Der Amateurfunkdienst bietet durch die Möglichkeit und Erlaubnis zum Selbstbau und Modifizieren von Funkgeräten vor allem Technikinteressierten eine Plattform. Des Weiteren dient er dem autodidaktischen Wissenserwerb in vielen Bereichen der Technik und der Naturwissenschaften (speziell Physik und Elektrotechnik), der Anwendung der erworbenen Kenntnisse beim Basteln eigener und Modifizieren gekaufter Geräte und der Durchführung verschiedener Arten amateurfunkspezifischer Wettkämpfe (Beispiele: Contest, Amateurfunkdiplome und Amateurfunkpeilen).

 

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